Grundschule

Kranzberg

Krankmeldung

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Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Erkrankung eines Schülers/ einer Schülerin. Sie finden Informationen zu Entschuldigungen, Hausaufgaben, Erkrankung während des Unterrichtes und meldepflichtigen Krankheiten.

 

Wie entschuldige ich mein Kind richtig?

 

Bitte sagen Sie uns umgehend Bescheid, wenn Ihr Kind erkrankt ist. 

 

  • Schulmanager: Bitte melden Sie Ihr Kind über den "Schulmanager" (www.schulmanager-online.de oder über die App) krank, eine schriftliche Entschuldigung ist dann nicht mehr nötig. Ab dem 4. Krankheitstag besteht Attestpflicht. Am Tag vor und nach den Ferien bitten wir um ein Attest.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir telefonisch nachfragen, wenn Ihr Kind morgens unentschuldigt fehlt.

 

 

Was sind meldepflichtige Krankheiten?

 

Es handelt sich dabei um bestimmte übertragbare Infektionen, die an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Dazu zählen die sogenannten Kinderkrankheiten Mumps, Masern, Röteln und Windpocken. Scharlach ist nicht direkt meldepflichtig, gemäß des Infektionsschutzgesetzes dürfen sich Erkrankte jedoch nicht in Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten.

Genauere Informationen dazu finden Sie hier: Infektionsschutzgesetz

 

Um eine Ausbreitung der Infektionskrankheit in unserer Schule zu verhindern, bitten wir Sie, uns die Erkrankung Ihres Kindes an einer der oben genannten Krankheiten zu melden.

Auch für den Befall durch Kopfläuse besteht eine Meldepflicht. (Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Homepage).

Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an Ihren Arzt.

 

Was ist, wenn mein Kind im Unterricht erkrankt?

 

In diesem Falle werden Sie, bzw. die von Ihnen benannten Personen, umgehend von uns unterrichtet und gebeten, das erkrankte Kind schnellstmöglich abzuholen. Bitte füllen Sie deshalb den von uns ausgegebenen "Notfall-Zettel" gewissenhaft aus. 

 

 

Wie bekommt mein Kind seine Hausaufgaben?

 

Wenn ein Kind krank ist, dann sollte es Zeit und Ruhe haben um sich auszukurieren.

Ob Ihr Kind die Hausaufgaben erledigen soll, liegt in Ihrer Entscheidung. 

In vielen Klassen wird bei uns die Versorgung mit Hausaufgaben durch sogenannte "Botenkinder" gewährleistet. Grundsätzlich liegt es jedoch in Ihrer Pflicht, sich über den behandelten Stoff und die Hausaufgaben Ihres Kindes zu informieren.